Ermäßigter Rundfunkbeitrag

Auch Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis müssen Rundfunkgebühren zahlen. Hat man allerdings z.B. im Ausweis das Merkzeichen RF stehen, muss man nur einen ermäßigten Rundfunkbeitrag von einem Drittel zahlen. Dieser beträgt aktuell 6,12 Euro statt der üblichen 18,36 Euro im Monat.

Anspruch auf den ermäßigten Rundfunkbeitrag haben

  • be­hinderte Men­schen, deren Grad der Be­hinderung nicht nur vorüber­gehend wenigstens 80 beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstal­tungen ständig nicht teilnehmen können und denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde,
  • Blinde oder nicht nur vorüber­gehend wesentlich seh­behinderte Menschen mit einem Grad der Be­hinderung von wenigstens 60 allein wegen der Seh­behinderung und denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde,
  • hör­geschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine aus­reichende Ver­ständigung über das Gehör auch mit Hör­hilfen nicht möglich ist und denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde.

Anspruch auf Befreiung von der Beitragspflicht haben

  • taubblinde Menschen, bei denen im Sinne des Rundfunk­beitrags­staatsvertrags (RBStV) auf dem besseren Ohr eine an Taubheit grenzende Schwer­hörigkeit und auf dem besseren Auge eine hochgradige Seh­behinderung gegeben ist,
  • Empfänger von Blindenhilfe (§ 72 des Zwölften Sozial­gesetzbuches (SGB XII) und § 27d Bundes­versorgungs­gesetz (BVG)),
  • Sonder­fürsorge­berechtigte (§ 27e Bundes­versorgungs­gesetz (BVG)).

Um vom Rundfunkbeitrag befreit zu werden oder einen ermäßigten Rundfunkbeitrag zahlen zu dürfen, müsst Ihr einen Antrag stellen. Und es ist erforderlich, die Erfüllung der Voraussetzungen nachzuweisen. Den Antrag könnt Ihr online ausfüllen:  Dafür muss man sich nicht extra anmelden, sondern man wird Schritt für Schritt durch den Antrag geführt und kann den ausgefüllten Antrag ausdrucken. Ihr füllt den Online-Antrag vollständig aus und fügt die einzureichenden Nachweise bei. Sendet aber nur die Kopie der Nachweisdokumente ein, niemals das Original. Im Regelfall erhaltet Ihr die Originaldokumente nicht zurück. Das Antragsformular sowie die Kopien schickt Ihr dann an folgende Adresse:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitrags-Service
50686 Köln

Nachdem Euer Antrag geprüft wurde, erhaltet Ihr einen Bescheid.

Torsten Strutz