Auch Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis müssen Rundfunkgebühren zahlen. Hat man allerdings z.B. im Ausweis das Merkzeichen RF stehen, muss man nur einen ermäßigten Rundfunkbeitrag von einem Drittel zahlen. Dieser beträgt aktuell 6,12 Euro statt der üblichen 18,36 Euro im Monat.
Anspruch auf den ermäßigten Rundfunkbeitrag haben
- behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können und denen das Merkzeichen
RF
zuerkannt wurde, - Blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 allein wegen der Sehbehinderung und denen das Merkzeichen
RF
zuerkannt wurde, - hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist und denen das Merkzeichen
RF
zuerkannt wurde.
Anspruch auf Befreiung von der Beitragspflicht haben
- taubblinde Menschen, bei denen im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) auf dem besseren Ohr eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit und auf dem besseren Auge eine hochgradige Sehbehinderung gegeben ist,
- Empfänger von Blindenhilfe (§ 72 des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) und § 27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)),
- Sonderfürsorgeberechtigte (§ 27e Bundesversorgungsgesetz (BVG)).
Um vom Rundfunkbeitrag befreit zu werden oder einen ermäßigten Rundfunkbeitrag zahlen zu dürfen, müsst Ihr einen Antrag stellen. Und es ist erforderlich, die Erfüllung der Voraussetzungen nachzuweisen. Den Antrag könnt Ihr online ausfüllen: Dafür muss man sich nicht extra anmelden, sondern man wird Schritt für Schritt durch den Antrag geführt und kann den ausgefüllten Antrag ausdrucken. Ihr füllt den Online-Antrag vollständig aus und fügt die einzureichenden Nachweise bei. Sendet aber nur die Kopie der Nachweisdokumente ein, niemals das Original. Im Regelfall erhaltet Ihr die Originaldokumente nicht zurück. Das Antragsformular sowie die Kopien schickt Ihr dann an folgende Adresse:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitrags-Service
50686 Köln
Nachdem Euer Antrag geprüft wurde, erhaltet Ihr einen Bescheid.
Torsten Strutz