Leichterer Zugang zu Behinderten-Parkplätzen

Wer kennt es als gehbehinderter Mensch nicht: Wie komme ich an das Merkzeichen „aG“ auf meinem Schwerbehindertenausweis, um auf Rolli-Parkplätzen zu parken? Mit dem Merkzeichen „G“ ist das nicht erlaubt! Und wenn ich trotzdem dort parke, wird es teuer. Wie komme ich also nun an das Merkzeichen „aG“ und den blauen Parkausweis?

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass gehbehinderte Menschen künftig leichteren Zugang zu Behindertenparkplätzen haben sollen. In zwei Urteilen (Az.: B 9 SB 1/22 R und B 9 SB 8/21 R) hat das BSG entschieden, dass die Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum maßgeblich ist und eine bessere Gehfähigkeit unter idealen räumlichen Bedingungen oder in vertrauter Umgebung keine Bedeutung hat. Die Gehbehinderung muss einem Grad der Behinderung von 80 entsprechen, um das Merkzeichen aG zu erhalten.

Weitere Informationen hier im Juraforum.

Und hier noch das Urteil vom Bundessozialgericht.

Wir hoffe, das hilft Euch bei der Beantragung des Merkzeichens!!

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