Es gibt schon sehr interessante Wörter, und als Kinder hätten wir uns bestimmt über das Galgenmännchen gefreut! 🙂 Die Rede ist von dem Wort mit den 37 Buchstaben:
Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)
Mit diesem neuen Gesetz, das am 14. Februar vom Bundesrat verabschiedet und am 25. Februar vom Bundespräsidenten unterzeichnet wurde, entfällt die Prüfung durch die Krankenkasse oder dem Medizinischen Dienst (MD), wenn ein Hilfsmittel von einem Arzt eines Sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ) oder eines Medizinischen Zentrums für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) verordnet wurde.
Bisher konnte die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) trotz ärztlicher Verordnung die medizinische Notwendigkeit eines Hilfsmittels durch den Medizinischen Dienst prüfen lassen und die Leistung gegebenenfalls ablehnen. Für Menschen mit Behinderungen, die eine Verordnung eines SPZ oder MZEB vorlegen, entfällt künftig die Prüfung durch die GKV und die Versorgung wird deutlich beschleunigt. Verordnungen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten fallen nicht unter diese Regelung. So zumindest die Theorie.
Wer aber nicht über ein SPZ (Kinder und Jugendliche) oder MZEB (Erwachsene) versorgt wird und entsprechende Verordnungen erhält, wird auch in Zukunft mit einer Stellungnahme des MD und ggf. einer Ablehnung rechnen müssen.
Daher wäre es jetzt wichtig, die Versorgungsstrukturen der SPZ und MZEB weiter auszubauen. Derzeit gibt es noch keine flächendeckende Versorgung mit solchen Behandlungszentren. Der Ausbau der MZEB in Deutschland kommt seit 2015 nur langsam voran und die bestehenden aktiven Zentren sind ungleichmäßig verteilt. Zudem arbeiten die bestehenden MZEB an ihrer Kapazitätsgrenze oder haben Aufnahmestopps.
Christian Züchner