Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen

Rechtliche Fragen beim Thema Selbstbestimmt Sterben

Am 1. Februar fand der zweite Vortrag in der Veranstaltungsreihe „Selbstbestimmung im Leben und im Sterben“ statt. Nachdem in dem ersten Vortrag der Palliativmediziner Dr. Harald Braun zu Wort kam, lag jetzt der Fokus auf dem Recht. Als Referent konnte Prof. Dr. Tolmein gewonnen werden. Er leitet die Kanzlei Menschen und Rechte und war z.B. einer der Klageführer beim Bundesverfassungsgericht beim Trage-Urteil.

Er stellte seinen Vortrag unter den Titel „Das Recht und die Beihilfe zum Suizid“. Als erstes ordnete und klärte er die Begriffe und fragte nach den rechtlichen Implikationen. Dann schaute er in die Geschichte, wie früher und in anderen Gesellschaften und Kulturen über Suizid und assistierten Tod gedacht wurde, und was heute erlaubt ist. Nachdem im Jahr 2020 das Bundesverfassungsgericht den §217 StGB gekippt hat, hat der Gesetzgeber bisher noch keinen neuen Gesetzentwurf vorgelegt. Abgeleitet von Urteilen der Vorjahre von Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof zeigte er Stränge auf, was sich gesellschaftlich verändert hat und wie möglicherweise die künftige Debatte und Beschlüsse sich entwickeln.

Insgesamt ein hochspannender Vortrag, den die 5 DGM-Landesverbände, die als Nordachse zusammenarbeiten, da organisiert haben.

Am 15. Februar folgt der dritte Online-Vortrag. Dann spricht Dr. Gerald Neitzke, Medizinethiker an der Medizinischen Hochschule Hannover, zum Thema: „Was ist erlaubt? Sterbehilfe aus ethischer Sicht“.

Christian Züchner

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