Zum Jahreswechsel sind wieder wichtige gesetzliche Änderungen in Kraft getreten, die für Menschen mit neuromuskulären Erkrankungen, ihre Angehörigen und alle mit Unterstützungsbedarf relevant sein können.
Dazu gehören unter anderem:
- Das Pflegegeld wird bei Aufenthalten in Kliniken jetzt bis zu 8 Wochen fortgezahlt anstatt wie bisher nur 4 Wochen. Gleiches gilt für Rentenbeiträge und andere Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen.
- Bei Pflegebedürftigen der Pflegegrade 4 und 5, die Pflegegeld beziehen, müssen die Beratungsbesuche jetzt nur noch halbjährlich und nicht mehr vierteljährlich durchgeführt werden.
- Die Aufwandspauschale für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer steigt auf 450 Euro.
Der Bundesverband für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) hat eine kompakte Übersicht über alle relevanten Rechtsänderungen zusammengestellt, die du über den folgenden Button herunterladen kannst.
