Online-Treffen des ALS-Gesprächskreises Bad Sooden-Allendorf am 06. März 2026
Als Referentin für dieses wichtige Thema hatte die Leiterin des Gesprächskreises, Ingrid Haberland, die ehemalige Geschäftsführerin des klinischen Ethik- Komitees der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) Katja Freund gewinnen können.
Die Referentin stellte zunächst klar, was man unter drei Begriffen versteht, die in der Vorsorge verwendet werden. In der…
- Patientenverfügung ginge es um den Ausschluss von Therapien,
- Vorsorgevollmacht würde eine gesetzliche Vertreterin/ ein gesetzlicher Vertreter bestimmt,
- Betreuungsverfügung werde eine Betreuerin/ ein Betreuer bestimmt.
Das ausgefüllte Formular der Vorsorgevollmacht müsse nicht notariell beglaubigt sein. Allerdings würden Geldinstitute oftmals die Versorgungsvollmacht nicht akzeptieren, weshalb für die gesetzliche Vertreterin/ den gesetzlichen Vertreter eine Kontovollmacht eingerichtet werden sollte.
Zur Patientenverfügung führte die Referentin aus, dass diese zur Ermittlung des Patientenwillens herangezogen würde, wenn die Patienten nicht mehr entscheidungsfähig sind. Dafür sei es wichtig, dass die Patientenverfügung schriftlich vorliegt und eigenhändig unterschrieben ist. Wenn wegen einer Behinderung die eigenhändige Unterschrift nicht mehr möglich ist, sei die Patientenverfügung notariell zu beglaubigen.
Die Patientenverfügung bindet Ärzte direkt, auch ohne Mitwirkung von Betreuern oder Bevollmächtigten. Deshalb sei es ratsam, die Patientenverfügung in Kopie im Krankenhaus und bei Hausärzten zu hinterlegen sowie eine Hinweiskarte in der Geldbörse zu haben.
Die Vortragende wies darauf hin, dass in der Patientenverfügung deutlich auf die eigenen „roten Linien“ im Hinblick auf Krankheit, Behandlung, Leben und Tod hingewiesen werden sollte. Womit könnte ich noch leben, womit nicht sollte klar werden. Um dies ausreichend zu verdeutlichen, könnte auch die Beratung mit Ärzten des Vertrauens hilfreich sein. Überdies empfiehlt die Referentin, den Inhalt der Patientenverfügung breit zu streuen, d.h. im Familien- und Freundeskreis zu kommunizieren. Dies sei insbesondere hilfreich für gesetzliche Vertretungen und Angehörige, wenn sie bei der Anwendung der Patientenverfügung von Ärzten hinzugezogen werden.
Abschließend riet Katja Freund dazu, alle für den Versorgungsfall wichtigen Dokumente in einem Notfallordner zu sammeln und diesen an einer bekannten Stelle zu deponieren.
Formulare für eine Patientenverfügung seien auf den Homepages von Bundesjustizministerium, Niedersächsischer Ärztekammer und unter als-charite.de und im ALS-Handbuch der DGM aufzufinden.
Die Teilnehmenden dankten der Referentin für ihre Ausführungen mit einem Sturm von klatschenden Händen, bevor Ingrid Haberland die Online-Sitzung mit zwei Hinweisen schloss:
- Wer schon eine DGM-Notfallbox im Kühlschrank hat, kann dort auch einen Hinweis auf einen Notfallordner und den Fundort hinterlegen.
- Das nächste Onlinetreffen findet am 12. Juni 26 statt mit einem Vortrag von Frau Prof. Dr. Petri über den aktuellen Forschungsstand zur ALS.
Ulrich Germar
