Am 18. April 2024 hat das Bundessozialgericht in drei Fällen über die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Mobilität durch die Krankenkassen entschieden. In zwei Entscheidungen ging es um Handkurbelrollstuhlzuggeräte (kurz: Handbikes) mit Elektromotorunterstützung (B 3 KR 13/22 R und B 3 KR 14/23 R), in einem anderem um ein Therapiedreirad mit Elektromotorunterstützung (B 3 KR 7/23 R).
In allen Fällen wurden die Krankenkassen zur Versorgung mit den begehrten Hilfsmitteln verurteilt. Bei der Fragestellung ging es darum, was der Nahbereich der Wohnung ist. Festgestellt wurde, dass mobilitätseingeschränkte Menschen einen Anspruch darauf haben, sich selbstständig und aktiv diesen Nahbereich zu erschließen.
Das ist wieder ein mutmachendes Urteil, das zeigt: Es lohnt sich zu kämpfen!
Weitere infos dazu hier: Reha-Recht.