Auf die Basics kommt es an – Pflegeversicherung

Online-Vortrag zur Pflegeversicherung von Christine Schmidt-Statzkowski (Pflegeberaterin und Gründerin von PREMIO (Berlin)) am 4. März 2026.

Fast 40 Teilnehmende hatten sich zu dieser von den norddeutschen DGM-Landesverbänden organisierten Veranstaltung angemeldet und folgten den in lockerem (Berliner) Ton vorgetragenen Ausführungen der Referentin.

Sie wies zunächst darauf hin, dass der Erstantrag für Leistungen aus der Pflegeversicherung selbst an die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zu stellen sei. Diese beauftrage daraufhin den Medizinischen Dienst zwecks Begutachtung. Vor dem Hausbesuch des Medizinischen Dienstes müsse ein von ihm per QR-Code zugesandter Fragebogen ausgefüllt werden. Wer Schwierigkeiten mit diesem QR-Code hat, kann sich den Fragebogen auch unter Nennung der Auftragsnummer zuschicken lassen.

Zur Vorbereitung auf den Besuch des Medizinischen Dienstes sollten auf jeden Fall vorliegen: Liste aller behandelnden Ärzte, Medikamentenplan und eine Aufstellung aller bisher gemachten Therapien. Überdies sei die Anwesenheit einer Hilfsperson wichtig, um präziser darlegen zu können, wobei die Antragstellerin/ der Antragsteller bei den täglichen Verrichtungen Hilfe und Unterstützung von anderen Personen bedarf. Nach dem Hausbesuch des Medizinischen Dienstes erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad oder die Ablehnung. Beides müsse binnen 28 Tagen bei der Antragstellerin/ dem Antragsteller eingegangen sein. Innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Bescheids kann Widerspruch gegen eine Ablehnung erhoben werden. Hilfe erhält man zum Beispiel beim Pflegestützpunkt.

Der Grad der Pflegebedürftigkeit werde anhand von sechs Modulen festgestellt. Innerhalb jeden Moduls werden die Fähigkeiten und Fertigkeiten der begutachteten Person mit Punkten bewertet. Da jedes Modul anders gewichtet wird, geht die jeweils erreichte Punktzahl nur zu einem bestimmten Prozentsatz in das Gesamtergebnis ein. Hier ein Überblick über die Module und das Gewicht, mit dem sie in das Gesamtgutachten eingehen:

  1. Mobilität (z.B. Drehen im Bett) = 10%
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeit
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (z.B. Aggression) = 15% mit Modul 2
  4. Selbstversorgung = 40%
  5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und
    Belastungen = 20%
  6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte = 15%

Folgende Pflegegrade erhält man je nach Einstufung:

  • Pflegegrad 1 ab 12,5 Punkten
  • Pflegegrad 2 ab 27 Punkten
  • Pflegegrad 3 ab 47,5 Punkten
  • Pflegegrad 4 ab 70 Punkten
  • Pflegegrad 5 ab 90 Punkten

Pflegepersonen seien gesetzlich unfallversichert. Pflegegeld sei steuerfrei. Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege stünden jährlich 3.539 Euro zur Verfügung, müssten im jeweiligen Kalenderjahr aber vollständig verbraucht werden. Reste seien nicht ins Folgejahr übertragbar.

Für stationäre Pflege oder Pflege in einem Heim gäbe es gestaffelte Leistungszuschläge und ebenso Zuschüsse für Pflegesachleistungen sowie für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds (z.B. für Rampen, Bad, WC). Diese Tabelle gibt einen Überblick:

Pflegeleistungen Auf die Basics kommt es an - Pflegeversicherung

Die Referentin wurde mit stürmischem Applaus in Form von klatschenden Händen verabschiedet. Ebenso wurde dem Organisationsteam aus den beteiligten norddeutschen DGM- Landesverbänden für Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung gedankt.

Ulrich Germar