Macht es bei Euch auch schon BEEP?

Nein, wir spinnen nicht! 😉 So lautet der Titel eines neuen Gesetzes, das zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll. Es trägt den Namen „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP)”. Wie beim alten Pflegestärkungsgesetz geht es auch hier um dasselbe Ziel: Ab 2026 sollen häusliche Pflege, pflegende Angehörige und professionelle Dienste durch mehr Befugnisse, weniger Bürokratie und stärkere Prävention spürbar entlastet werden.

Das Bundesgesundheitsministerium erhofft sich dadurch auch eine Entlastung in der ärztlichen Versorgung. Die Übernahme weiterer Aufgaben in der Versorgung durch Pflegefachpersonen bewirke „zahlreiche Verfahrensvereinfachungen, weil beispielsweise für Pflegefachpersonen kein erneuter Arztkontakt erforderlich ist“. Flankiert werden die Neuregelungen durch weitere „Maßnahmen zur Entbürokratisierung und zur Vereinfachung des geltenden Rechts“.

Für uns Betroffene gibt es vier Änderungen:

  • Pflegeberatungsbesuche werden künftig für alle Pflegestufen auf zwei pro Jahr reduziert.
  • Ab 2026 sollen endlich Digitale Pflegeanwendungen (DiPa) eingeführt werden. Bisher waren sie nur angekündigt, nun soll es endlich ernst werden.
  • Zudem wird Prävention (Bewegung und Mobilität, Ernährung, Sturzprophylaxe oder Entspannung) nun auch für die häusliche Pflege angeboten; bisher gab es diese nur für die stationäre Versorgung.
  • Außerdem gibt es neue Fristen für die Abrechnung der Verhinderungspflege. Ab 2026 kann nur noch für das laufende und das vorherige Jahr abgerechnet werden, nicht mehr rückwirkend für vier Jahre.

Ob es mit der Reform gelingt, die finanziell unter Druck geratene Pflegeversicherung zu stabilisieren, wird sich zeigen.