Viele Menschen möchten im Alter oder bei Pflegebedarf in ihren eigenen vier Wänden bleiben. Doch was hilft, wenn Türen zu schmal sind, die Dusche zur Stolperfalle wird oder der Rollstuhl im Weg stecken bleibt? Solche Wohnraumanpassungen können das Wohnen zu Hause sicherer und selbstständiger machen – aber sie werfen schnell die Frage auf: Wer zahlt das eigentlich?
Im VdK-Video erklärt Rechtsexpertin Kim Blum, wie die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen unterstützt und was es bei Anträgen zu beachten gilt. Gefördert werden zum Beispiel bauliche Veränderungen, die die , etwa Rampen, Haltegriffe oder barrierefreie Bäder.
Die Pflegeversicherung kann Zuschüsse von bis zu 4.180 € pro Maßnahme und Person leisten. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, können sich die Beträge ergänzen. Voraussetzung ist immer ein anerkannter Pflegegrad.
Bevor du losbaust, gilt: Antrag stellen, erst dann umbauen. Ohne vorherige Bewilligung riskierst du, den Zuschuss zu verlieren. Und in Mietwohnungen brauchst du zusätzlich die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters.
Schau dir hier das VdK-Video an, wenn du wissen willst, wie Antrag und Förderung konkret funktionieren:
